Energieausweis
Das Energy Performance Certificate (APE) ist ein Dokument, das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Gebäudeeinheit bereitstellt. Zusätzlich zu den numerischen Daten zum Energieverbrauch wird die Energieklasse des Gebäudes auch durch das APE definiert, das durch einen Buchstaben dargestellt wird, nämlich "A4, A3, A2, A1, B, C, D, E, F, G". Dabei bedeutet "A4" eine bessere Energieeffizienz und "G" ein ineffizientes Gebäude.
Eine sehr wichtige Tatsache innerhalb des Energieausweises ist die Dauer bzw. der Ablauf. Der Ablauf des Dokuments wird auf allen Seiten des übergeordneten Teils eingefügt. Die Biene hat normalerweise eine Dauer von 10 Jahren. Dieser Aspekt wird durch das Gesetzesdekret Nr. 192/2005 geregelt, das in der Kunst. 6 Absatz 5 bestimmt:
"Der in Absatz 1 genannte Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens zehn Jahren ab seiner Veröffentlichung und wird für jede Umstrukturierung oder Sanierung, die die Energieklasse der Gebäude- oder Immobilieneinheit ändert, aktualisiert. Die maximale zeitliche Gültigkeitsdauer hängt von der Einhaltung der Anforderungen an die Energieeffizienzkontrolle der technischen Systeme des Gebäudes ab, insbesondere der thermischen Anlagen, einschließlich etwaiger Anpassungsnotwendigkeiten, die in den in d.P.R. 16. April 2013, Nr. 74 und zum d.P.R. 16. April 2013, Nr. 75.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen endet der Energieausweis am 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die erste Frist für die vorgenannten Maßnahmen zur Energieeffizienzkontrolle nicht eingehalten wird. Zu diesem Zweck werden die in den Dekreten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) geforderten Installationshefte im Original oder in Kopie dem Energieausweis beigefügt. "
Um die Gültigkeit der APE weiter zu präzisieren, gibt es die DM 26/06/2015, die im Stand der Technik steht. 4 Absatz 3 bestimmt:
"Das APE hat gemäß Artikel 6 Absatz 5 des gesetzesvertretenden Dekrets (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 192/2005) eine maximale Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und wird für etwaige Umstrukturierungsmaßnahmen aktualisiert Neuentwicklung von Bauteilen oder technischen Systemen, um die Energieklasse des Gebäudes oder der Immobilieneinheit zu verändern. Die maximale zeitliche Gültigkeit setzt voraus, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz der technischen Einrichtungen des Gebäudes, insbesondere für Heizungsanlagen, eingehalten werden, einschließlich etwaiger Anpassungserfordernisse, die in den im Präsidialerlass 16 genannten Vorschriften vorgesehen sind April 2013, n. 74. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verfällt die APE am 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die erste Frist für die vorgenannten Maßnahmen zur Kontrolle der Energieeffizienz nicht eingehalten wird. Zu diesem Zweck werden die Pflanzenbroschüren, auf die der Minister für wirtschaftliche Entwicklung vom 10. Februar 2014 und die nachfolgenden Änderungen Bezug nehmen, im Original, in Papierform oder in elektronischer Form der APE beigefügt. “
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